Grundsätze für studentische Abschlussarbeiten und Praktika in Kooperation mit externen Partnern
Präambel
Wir begrüßen Kooperationen mit Industriepartnern, Behörden, NGOs und anderen Organisationen, die studentischen Forschungsprojekten einen praxisrelevanten Kontext bieten. Die wissenschaftliche Betreuung solcher Projekte am Lehrstuhl erfolgt jedoch nur unter Einhaltung folgender Grundsätze:
1. Wissenschaftliche Standards
Alle Projekte müssen den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen und den akademischen Qualitätsanforderungen für Abschlussarbeiten bzw. wissenschaftliche Praktika genügen.
2. Forschungscharakter
Das Projekt muss eine genuine Forschungsfrage adressieren, die über die individuelle Situation des Kooperationspartners hinausgeht:
- Wissenschaftliche Neuheit: Wird neues Wissen generiert?
- Generalisierbarkeit: Welche allgemeinen Erkenntnisse können abgeleitet werden?
- Einordnung in die Fachliteratur: Welche Wissenslücke wird geschlossen?
- Theoretischer Rahmen: Wie fügt sich die Arbeit in bestehende Forschung ein?
Reine Auftragsarbeiten, Bestandsaufnahmen ohne wissenschaftliche Fragestellung oder angewandte Problemlösungen ohne Forschungscharakter können nicht betreut werden.
3. Hypothesengetriebener Ansatz
Wir erwarten klar formulierte, testbare Hypothesen, die auf theoretischen Überlegungen oder bisherigen empirischen Befunden basieren. Die Arbeit muss einen dezidierten Beitrag zur Beantwortung einer wissenschaftlichen Frage leisten.
4. Methodische Qualität
Feldmethoden, Laborverfahren und statistische Analysen müssen etablierten wissenschaftlichen Standards entsprechen:
- Verwendung publizierter, validierter Methoden oder
- Expliziter Vergleich neuer Methoden mit etablierten Verfahren
- Nachvollziehbare, reproduzierbare Datenerhebung und -analyse
- Angemessene statistische Verfahren mit ausreichender Power
5. Experimentelles Design
Das Studiendesign muss ausreichende Replikation und geeignete Kontrollen gewährleisten, um wissenschaftlich belastbare Schlussfolgerungen zu ermöglichen.
6. Datenmanagement und -eigentum
Bestehende Daten des Kooperationspartners: Es gelten die jeweiligen Regelungen des Partners bezüglich Zugang und Nutzung.
Im Projekt erhobene Daten:
- Verbleiben bei der TUM und werden dort archiviert
- Werden nach FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) verfügbar gemacht
- Müssen für wissenschaftliche Publikationen vollständig zugänglich sein
- Können vom Lehrstuhl für weitere Forschungszwecke genutzt werden
7. Publikation und Ergebnisoffenheit
- Die wissenschaftliche Verantwortung und Betreuung liegt ausschließlich beim Lehrstuhl
- Die Ergebnisse müssen publikationswürdig sein und das Potential für eine wissenschaftliche Veröffentlichung haben
- Publikationsfreiheit ist garantiert: Ergebnisse werden unabhängig davon publiziert, ob sie den Erwartungen oder Interessen des Kooperationspartners entsprechen
- Wir streben Open Access-Publikationen und offene Datenpublikation an
- Kurzzeitige Publikationsverzögerungen (z.B. bis zu 6 Monate) können in begründeten Fällen vereinbart werden
8. Vertragliche Vereinbarungen
Kooperationsvereinbarungen dürfen die oben genannten Grundsätze nicht einschränken. Vereinbarungen, die die wissenschaftliche Integrität, Publikationsfreiheit oder Datenverfügbarkeit beschränken, sind nicht akzeptabel.
Kontakt für Rückfragen:
Prof. Dr. Wolfgang W. Weisser
Lehrstuhl für Terrestrische Ökologie
Stand: Februar 2026